Rechtsprechung
   RG, 15.10.1929 - III 26/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,370
RG, 15.10.1929 - III 26/29 (https://dejure.org/1929,370)
RG, Entscheidung vom 15.10.1929 - III 26/29 (https://dejure.org/1929,370)
RG, Entscheidung vom 15. Oktober 1929 - III 26/29 (https://dejure.org/1929,370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1929,370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Umfang der Amtspflichten eines Zwangslotsen. 2. Darf eine Prozeßpartei auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben ihres Gegners, von denen das Schicksal des Rechtsstreits abhängt, vertrauen oder muß sie, um dem Vorwurf eines Verschuldens zu entgehen, deren Richtigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 126, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50

    Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten

    Diese Rechtsprechung (RGZ 125, 11 [13]; 126, 81 [83]; 168, 214 [218]) hat das Reichsgericht aber nicht auf Amtspflichtverletzungen von Angestellten ausgedehnt.
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57

    Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB

    Eine Abwägung des beiderseitigen Verschuldens gemäß § 254 Abs. 2 BGB ist zwar im Falle des § 839 Abs. 3 BGB ebenso ausgeschlossen wie im Falle des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB (RGZ 126, 81, 87; Palandt, BGB 17. Aufl = § 839 Anm. 9).
  • BGH, 20.06.1968 - II ZR 78/67

    Schadensersatzpflicht eines angestellten Hafenlotsen

    In seinem Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 344/55 - (VersR 1957, 515) hat der erkennende Senat nach der damaligen Gesetzeslage (ebenso RGZ 126, 81, 87 unter Berufung auf RGZ 13, 114, 117) angenommen, daß der Hafenlotse zur Schiffsbesatzung im Sinne der §§ 736, …
  • BGH, 20.06.1968 - II ZR 79/67

    Haftung einer Schiffsbesatzung wegen Beschädigung einer Dalbe - Hafenlotse als

    In seinem Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 344/55 - (VersR 1957, 515) hat der erkennende Senat nach der damaligen Gesetzeslage (ebenso RGZ 126, 81, 87 unter Berufung auf RGZ 13, 114, 117) angenommen, daß der Hafenlotse zur Schiffsbesatzung im Sinne der §§ 736, …
  • BGH, 27.01.1966 - II ZR 42/64

    Konkretisierung des Begriffs "Besatzung eines Schiffes" - Haftung eines

    Damit trägt der Führer von "D. B." die Verantwortung für den Schleppzug und der Eigner des Schiffes ist für den Schaden verantwortlich, den der auf diesem Schiff angestellte Lotse einem Dritten schuldhaft zugefügt hat (vgl. RGZ 126, 81, 87).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht